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Leistungsstark und bis zu 15% günstiger als der Durchschnitt laut Finanztest 11/2002
Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie dieses mindestens gegen Schäden versichern, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden. Hierzu schreibt der Gesetzgeber das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen vor.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung geht übrigens über die Regulierung begründeter Ansprüche hinaus: unbegründet erhobene Ansprüche wehren wir für Sie ab, z.B. wenn Sie für den Unfall nicht haften.
Welchen Versicherungsumfang hat die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung?
Diese gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen
2,5 Mio. Euro für Personenschäden (wenn drei oder mehr Personen
verletzt oder getötet werden bis 7,5 Mio. Euro), 500.000 Euro für
Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Selbstverständlich
bieten wir Ihnen Versicherungsschutz mit diesen Summen an.
Da Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch aber auch über diese Summen
hinaus haften, bieten wir Ihnen zusätzlich eine
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50. Mio. Euro
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an. Die
Entschädigung je geschädigter Person ist auf 7,5 Mio. Euro begrenzt.
Wegen der geringen Beitragsdifferenz wird in der Regel die vorteilhafte 50 Mio. Euro Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart. Unser besonderer Service: Im Rahmen dieser Haftpflichtdeckung ergänzen wir Ihren Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag um umfangreiche Schutzbriefleistungen.
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